2 Ta 76/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-07-23, 2 Ta 76/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-07-23, 2 Ta 76/07
2 Ta 76/07Tribunal du travail23 juil. 2007
Regest
Rechtsweg: Der Leitende Arzt einer Spezialklinik, der aufgrund eines Beratervertrages tätig geworden ist, kann als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG angesehen werden, wenn er wirtschaftlich abhängig war und in ähnlicher Weise wie ein angestellter Arzt tätig geworden ist.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 76/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-23
Aktenzeichen: 2 Ta 76/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0723.2TA76.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a, 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG
Leitsätze
Rechtsweg: Der Leitende Arzt einer Spezialklinik, der aufgrund eines Beratervertrages tätig geworden ist, kann als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG
angesehen werden, wenn er wirtschaftlich abhängig war und in ähnlicher Weise wie ein angestellter Arzt tätig geworden ist.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 17.01.2007 - 3 Ca 1420/06 - abgeändert.
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 26.841,00 € festgesetzt.
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