Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-09, 17 Sa 404/07

17 Sa 404/07Tribunal du travail9 août 2007

Regest

§ 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA i.V. mit der Protokollerklärung: Die Neubegründung eines sachgrundbefristeten Arbeitsverhältnisses nach einer Unterbrechungszeit von 1 Monat und 1 Tag nach Ende des vorhergehenden befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht rechtsmissbräuch-lich. Es liegt kein Verstoß gegen § 4 Abs. 2 TzBfG vor.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 404/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-09

Aktenzeichen: 17 Sa 404/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0809.17SA404.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Leitsätze

§ 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA i.V. mit der Protokollerklärung: Die Neubegründung eines

sachgrundbefristeten Arbeitsverhältnisses nach einer Unterbrechungszeit von 1 Monat und 1 Tag nach Ende des vorhergehenden befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht rechtsmissbräuch-lich. Es liegt kein Verstoß gegen § 4 Abs. 2 TzBfG vor.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 12.01.2007 - 4 (5) Ca 1620/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

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