Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-09-04, 12 Sa 750/07

12 Sa 750/07Tribunal du travail4 sept. 2007

Regest

Die Klägerin machte erfolglos neben der Eingruppierung in eine höhere Entwicklungsstufe des jetzigen TV-BA einen Übergangsbetrag aus der Übergangsbestimmung in § 7 TVÜ-BA geltend. Den in der Vergangenheit liegenden Stichtag, der für die Überführung in die neue Tarifstruktur ausschlaggebend war, hielt die Kammer für rechtswirksam.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 750/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-04

Aktenzeichen: 12 Sa 750/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0904.12SA750.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) vom 28.03.2006; Tarifvertrag zur Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit in den TV-BA und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-BA) vom 28.03.2006

Leitsätze

Die Klägerin machte erfolglos neben der Eingruppierung in eine höhere Entwicklungsstufe des jetzigen TV-BA einen Übergangsbetrag aus der Übergangsbestimmung in § 7 TVÜ-BA geltend. Den in der Vergangenheit liegenden Stichtag, der für die Überführung in die neue Tarifstruktur ausschlaggebend war, hielt die Kammer für rechtswirksam.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 14.03.2007 - 3 Ca 2494/06 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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