Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-09-06, 8 Sa 802/07

8 Sa 802/07Tribunal du travail6 sept. 2007

Regest

Zur Frage des Arbeitnehmerstatus der beim Luftrettungsdienst tätigen Rettungsärzte Beruht der Einsatz der im Luftrettungsdienst tätigen Rettungsärzte auf vertraglichen Beziehungen zwischen den Beteiligten und erfolgt die monatliche Einsatzplanung mit Rücksicht auf die hauptberufliche Tätigkeit der Ärzte als angestellter Krankenhaus- oder niedergelassener Arzt in der Weise, dass gewünschte Anzahl und möglicher Zeitpunkt der Dienste vor der Aufstellung des Dienstplans erfragt und erst der auf dieser Grundlage koordinierte Dienstplan eine Verpflichtung des Rettungsarztes zum Tätigwerden begründet, so wird hierdurch zumindest ein Dauerarbeitsverhältnis nicht begründet.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 802/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-06

Aktenzeichen: 8 Sa 802/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0906.8SA802.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: BGB § 611

Leitsätze

Zur Frage des Arbeitnehmerstatus der beim Luftrettungsdienst tätigen Rettungsärzte

Beruht der Einsatz der im Luftrettungsdienst tätigen Rettungsärzte auf vertraglichen Beziehungen zwischen den Beteiligten und erfolgt die monatliche Einsatzplanung mit Rücksicht auf die hauptberufliche Tätigkeit der Ärzte als angestellter Krankenhaus- oder niedergelassener Arzt in der Weise, dass gewünschte Anzahl und möglicher Zeitpunkt der Dienste vor der Aufstellung des Dienstplans erfragt und erst der auf dieser Grundlage koordinierte Dienstplan eine Verpflichtung des Rettungsarztes zum Tätigwerden begründet, so wird hierdurch zumindest ein Dauerarbeitsverhältnis nicht begründet.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 14.03.2007 - 1 Ca 1654/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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