Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-12-11, 12 Sa 818/07

12 Sa 818/07Tribunal du travail11 déc. 2007

Regest

Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wird für die Anwendung von besitzstandswahrenden Übergangsregelungen darauf abgestellt, ob der Arbeitnehmer i.S.d. § 22 MTA eingruppiert ist oder mit ihm eine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 818/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-11

Aktenzeichen: 12 Sa 818/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1211.12SA818.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: §§ 1, 7, 8, 18 TVÜ-BA, TV-BA; Art. 3 Abs. 1 GG

Leitsätze

Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wird für die Anwendung von besitzstandswahrenden Übergangsregelungen darauf abgestellt, ob der Arbeitnehmer i.S.d. § 22 MTA eingruppiert ist oder mit ihm eine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 12.12.2006 - 3 Ca 703/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.