12 Sa 529/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-17, 12 Sa 529/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-17, 12 Sa 529/08
12 Sa 529/08Tribunal du travail17 févr. 2009
Regest
1. Ist im Arbeitsvertrag eines Chefarztes eine Vergütung entsprechend der Vergütungs-gruppe I BAT in der jeweils gültigen Fassung vereinbart, ohne dass auch auf die er-setzenden Tarifverträge verwiesen wird, ist durch ergänzende Vertragsauslegung festzustellen, ob und welcher ersetzende Tarifvertrag (hier der TV-ÖD oder der TV-Ärzte/VKA) die Vergütungsgruppe des BAT ersetzt hat. 2. Ist einer der beiden Tarifverträge zeitlich früher in Kraft getreten, so ist die Rege-lungslücke durch diesen Tarifvertrag zu schließen. Mangels Regelungslücke kommt bei Inkrafttreten des späteren Tarifvertrages eine ergänzende Vertragsauslegung nicht mehr in Betracht.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 529/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-17
Aktenzeichen: 12 Sa 529/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0217.12SA529.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 16 TV-Ärzte VKA
Leitsätze
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Ist im Arbeitsvertrag eines Chefarztes eine Vergütung entsprechend der Vergütungs-gruppe I BAT in der jeweils gültigen Fassung vereinbart, ohne dass auch auf die er-setzenden Tarifverträge verwiesen wird, ist durch ergänzende Vertragsauslegung festzustellen, ob und welcher ersetzende Tarifvertrag (hier der TV-ÖD oder der TV-Ärzte/VKA) die Vergütungsgruppe des BAT ersetzt hat.
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Ist einer der beiden Tarifverträge zeitlich früher in Kraft getreten, so ist die Rege-lungslücke durch diesen Tarifvertrag zu schließen. Mangels Regelungslücke kommt bei Inkrafttreten des späteren Tarifvertrages eine ergänzende Vertragsauslegung nicht mehr in Betracht.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 08.02.2008 - 3 Ca 1428/07 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird zugelassen.
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