Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-09-30, 2 Sa 1209/08

2 Sa 1209/08Tribunal du travail30 sept. 2009

Regest

Keine Kürzungsmöglichkeit der monatlichen Zulage gemäß §§ 15 Abs. 2.1, 24 Abs. 2 TVöD-K, wenn in einer arbeitsvertraglichen Ergänzungsvereinbarung die Gleichstellung mit einer Vollzeitkraft vereinbart worden ist.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 1209/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-30

Aktenzeichen: 2 Sa 1209/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0930.2SA1209.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: §§ 15 Abs. 2.1, 24 Abs. 2 TVöD-K; §§ 4 Abs. 1 und Abs. 3 TVG; § 133, 157 BGB

Leitsätze

Keine Kürzungsmöglichkeit der monatlichen Zulage gemäß §§ 15 Abs. 2.1, 24 Abs. 2 TVöD-K, wenn in einer arbeitsvertraglichen Ergänzungsvereinbarung die Gleichstellung mit einer Vollzeitkraft vereinbart worden ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 16.04.2008 – 2 Ca 1563/07 – werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Anschlussberufung hat die Klägerin zu tragen. Im Übrigen trägt die Beklagte die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 105,10 € festgesetzt.

Die Revision für die Beklagte wird zugelassen.

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