Texte intégral
Landesarbeitsgericht Hamm — 7 TaBV 79/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-07-27
Aktenzeichen: 7 TaBV 79/20
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0727.7TABV79.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Leitsätze
Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu (Abweichung BAG, Beschluss vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88).
Tenor
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- Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird derBeschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 15.09.2020 - 2 BV 8/20 – abgeändert und festgestellt, dass der Betriebsrat hinsichtlich der initiativen Einführung einer elektronischen Zeiterfassung im Betrieb „A“ ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 6BetrVG hat.
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- Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.