Texte intégral
Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Ta 293/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-11-24
Aktenzeichen: 5 Ta 293/22
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:1124.5TA293.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 120, 120a ZPO, 36, 87 InsO
Leitsätze
Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen für die vor Insolvenzeröffnung der Partei entstandene Ansprüche der Staatskasse auf zu erstattende Leistungen der Prozesskostenhilfe
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 16.08.2022 gegen den Prozesskostenabänderungsbeschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 22.07.2022 – 1 Ca 1771/19 – wird der Beschuss aufgehoben.
Es verbleibt bei der mit Beschluss vom 20.05.2020 bewilligte Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung.