Texte intégral
Landesarbeitsgericht Hamm — 6 SLa 1041/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-06-10
Aktenzeichen: 6 SLa 1041/24
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2025:0610.6SLA1041.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: TV Inflationsausgleich (TdL/ver.di), Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG
Leitsätze
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- Eine Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L stellt kein Entgelt im Sinne des 4 Abs. 2 TV Inflationsausgleich vom 09.12.2023 (TdL/ver.di) dar.
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- Der TV Inflationsausgleich enthält mit Blick auf die Situation langzeiterkrankter Arbeitnehmer, welche keinen Anspruch auf Krankengeldzuschuss (nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 und 3 TV-L) mehr haben, keine gerichtlich zu korrigierenden Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Als zulässiges Differenzierungskriterium haben die Tarifvertragsparteien eine (durch Stichtagsregelung pauschalierte) sachliche/zeitliche Nähe zu der Gegenleistung des Arbeitnehmers gewählt.
Tenor
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- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 23.10.2024 – 2 Ca 815/24 – wird zurückgewiesen.
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- Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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- Die Revision wird zugelassen.