Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 668/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-02-13
Aktenzeichen: 6 Sa 668/19
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0213.6SA668.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 233 ZPO; § 242 BGB
Leitsätze
Sich als Arbeitnehmer auf die Unabdingbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu berufen, kann ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen nicht treuwidrig sein.
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.04.2019 – 9 Ca 5491/18 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
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Die Revision wird nicht zugelassen.