Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 2 Ta 73/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-07-15
Aktenzeichen: 2 Ta 73/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0715.2TA73.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Leitsätze
Abwägungskriterien bei der Festsetzung von Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Partei
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.02.2020Az. 12 Ca 6291/19 auf 200,00 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.