Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 653/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-08-07
Aktenzeichen: 4 Sa 653/19
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0807.4SA653.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 611 Abs. 1, 611a BGB; §§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG; §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 EFZG
Leitsätze
Einzelfall einer Zahlungsklage bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis mit unregelmäßigen Arbeitszeiten
Tenor
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 30.10.2019 (2 Ca 397/19) teilweise abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefaßt:
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 877,96 Euro nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 26.01.2019 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.
II. Die Kosten der 1. Instanz trägt die Klägerin zu 90 % und der Beklagte zu 10 %. Die Kosten der Berufung tragen der Beklagte zu 70 % und die Klägerin zu 30 %. (*)
III. Die Revision wird nicht zugelassen.