Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 2 Ta 137/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-09-14
Aktenzeichen: 2 Ta 137/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0914.2TA137.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Leitsätze
Der Gegenstandswert für außerordentliche Kündigung und hilfsweise ordentliche Kündigung ist insgesamt auf einen Quartalsverdienst gedeckelt
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerprozessbevollmächtigten gegen den Gegenstandswertfestsetzung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 07.07.2020 - Az. 4 Ca 1078/20 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.