Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 2 Ta 48/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-05-10
Aktenzeichen: 2 Ta 48/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0510.2TA48.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Leitsätze
Streitwert bei Mehrkosten einer Betriebsvollversammlung gegenüber einer virtuellen Betriebsversammlung
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu zwei wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.03.2021 - AZ. 5 BVGa 4/21 - abgeändert und der Gegenstandswert auf 163.149,58 € festgesetzt.