Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 11 Sa 842/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-11-10
Aktenzeichen: 11 Sa 842/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:1110.11SA842.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: Art. 5 Abs. 1 GG
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.09.2020 – 2 Ca 2475/20 – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, die Abmahnung vom 01.04.2020 mit der angeblichen Drohung („Du hast eröffnet, erwarte den Konter“) aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.