Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 312/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-01-18
Aktenzeichen: 4 Sa 312/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0118.4SA312.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: Art. 8 ROM I-VO; § 626 BGB, § 1 KSchG
Leitsätze
Eine Einzelfallentscheidung zur Anwendbarkeit von deutschem Kündigungsschutzrechts im Rahmen eines Günstigkeitsvergleichs gemäß Art. 8 ROM I-O. Deutsches Kündigungsschutzrecht ist gegenüber dem türkischen Kündigungsschutzrecht für den Arbeitnehmer günstiger.
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.04.2021, Az. 10 Ca 1441/20, teilweise abgeändert und bezüglich des Weiterbeschäftigungsantrags (Antrag 2.) die Klage abgewiesen.
Im Weiteren wird die Berufung zurückgewiesen.
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Die Kostenentscheidung einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens bleibt der Kostenschlussentscheidung vorbehalten.
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Die Revision wird nicht zugelassen.