Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 9 Ta 18/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-05-06
Aktenzeichen: 9 Ta 18/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0506.9TA18.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Leitsätze
Zur Arbeitnehmereigenschaft eines „freiberuflich“ angestellten Praxisvertreters, der selbst die Steuern und Sozialbeiträge abführen sollte (hier bejaht).
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 03.12.2021 – 19 Ca 3335/21 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.