Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 8 Sa 485/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-12-15
Aktenzeichen: 8 Sa 485/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:1215.8SA485.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 4 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 3 TVG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG
Leitsätze
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Mängel bei der innerverbandlichen Willensbildung führen ebensowenig zur Unwirksamkeit des Vereinbarten wie der Umstand, dass ein innergewerkschaftlicher Kontroll- und Beschwerdeausschuss vor Abschluss des Tarifvertrags eine Beschwerde über die Art und Weise der Verhandlungsführung nicht beschieden hat
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Zur Wirksamkeit einer tarifvertraglich geregelten Kappung bzw. Aufstockung von Zuschlägen
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.10.2022 – 7 Ca 546/21 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
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Die Revision wird nicht zugelassen.