Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 297/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-04-04
Aktenzeichen: 4 Sa 297/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0404.4SA297.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 2 NachwG; § 611 BGB; § 249 ff. BGB; § 287 Absatz 1 ZPO
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.03.2022 – 9 Ca 1272/21 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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Das Versäumnisurteil vom 16.04.2021 wird teilweise aufgehoben.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.390 Euro brutto abzüglich gezahlter 820 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.08.2021 zu zahlen.
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Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil vom 16.04.2021 aufrechterhalten.
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Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 64 % und die Beklagte zu 36 % mit Ausnahme der Kosten der Säumnis vom 16.04.2021, die der Kläger zu tragen hat.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.