Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 823/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-06-22
Aktenzeichen: 6 Sa 823/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0622.6SA823.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 20 a IfSG; § 615 BGB; § 293 BGB; § 297 BGB
Leitsätze
Wer während der Pandemie nach § 20 a Abs. 1 IfSG verpflichtet war, über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen, konnte ohne einen solchen Nachweis die vertraglich geschuldete Arbeit in einer Einrichtung nach § 20 a Abs. 1 IfSG nicht anbieten. Ein Annahmeverzug konnte daher nicht eintreten.
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.11.2022 – 6 Ca 1485/22 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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Die Revision wird nicht zugelassen.