Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 276/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-10-19
Aktenzeichen: 6 Sa 276/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1019.6SA276.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 615 BGB, § 11 KSchG
Leitsätze
Hat der Arbeitnehmer in der Vergangenheit einen Abkehrwillen geäußert, dann erschüttert dies nicht den beweiswert einer während der Kündigungsfrist vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtsgerichts Aachen vom 26.01.2023 – 7 Ca 2191/22 – wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Hauptforderung im Tenor zu 2) ab Rechtshängigkeit, dem 16.09.2022, zu verzinsen ist.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
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Die Revision wird nicht zugelassen.