Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 7 Sa 512/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-03-07
Aktenzeichen: 7 Sa 512/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0307.7SA512.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1 EFZG
Tenor
I) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.07.2023 – 18 Ca 4733/22 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 665,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2022 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.241,50 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2022 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II) Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Beklagte zu 19% und der Kläger zu 81%, mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention. Diese tragen die Beklagte zu 19% und die Nebenintervenientin zu 81%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 5% und der Kläger zu 95%, mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention. Diese tragen die Beklagte zu 5% und die Nebenintervenientin zu 95%.
III) Die Revision wird nicht zugelassen.