Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 5 Sa 664/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-03-05
Aktenzeichen: 5 Sa 664/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0305.5SA664.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 77 Abs. 3 BetrVG
Leitsätze
Inhaltsangabe:
Eine pauschale Regelung in einer Betriebsvereinbarung in einem Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, in welchem Umfang für Mitarbeiter einer Werksfeuerwehr Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst anfallen, verstößt nicht gegen § 77 Abs. 3 BetrVG.
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.12.2022 – 14 Ca 1894/22 – unter gleichzeitiger Abweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert.
Die Anträge zu 1 (Zahlungsantrag) und zu 2 (Auskunft Gefährdungsbeurteilung) werden abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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Die Revision wird zugelassen.