Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 8 SLa 581/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-06-26
Aktenzeichen: 8 SLa 581/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0626.8SLA581.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8.Kammer
Leitsätze
Der erst nach Ablauf der Wartezeit eintretende Kündigungsschutz darf durch die Anforderungen, die an eine Anhörung nach § 102 BetrVG gestellt werden, nicht vorverlagert werden. Eine Vermengung der formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen der Anhörung mit der Überprüfung der Kündigungsgründe aufgrund der Prozesssituation bezweckt § 102 BetrVG nicht. Dies bedeutet, dass die Substantiierungserfordernisse nicht denjenigen entsprechen, die im Rahmen einer Kündigung gegeben sind, die auf ihre soziale Rechtfertigung zu prüfen ist.
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.10.2024 – 12 Ca 3759/24 - wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
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Die Revision wird nicht zugelassen.