Texte intégral
Landesarbeitsgericht Köln — 9 TaBV 25/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-07-01
Aktenzeichen: 9 TaBV 25/25
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0701.9TABV25.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Leitsätze
Die Einigungsstelle ist für die Regelung des Ortes, dessen Erreichen oder Verlassen für den Zeitpunkt des Beginns und Endes der Arbeitszeit maßgebend sein soll, offensichtlich unzuständig.
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.05.2025 – 23 BV 95/25 – abgeändert.
Die Anträge des Betriebsrats werden zurückgewiesen.