Landgericht Aachen, 2001-06-13, 11 O 426/98

11 O 426/98Tribunal cantonal13 juin 2001

Texte intégral

Landgericht Aachen — 11 O 426/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-13

Aktenzeichen: 11 O 426/98

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2001:0613.11O426.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten zu 1), 2), 3) und 5) werden als Gesamtschuldner ver-urteilt, an den Kläger 500.000,00 DM nebst 6 % Zinsen seit dem 01.12.1998 (Beklagte zu 5)) beziehungsweise seit dem 02.12.1998 (Beklagte zu 1), 2) und 3)) zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagten zu 1), 2), 3) und 5) als Ge-samtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden, die ihm aus der behandlungsfehlerhaften Überwachung und Leitung seiner Geburt am ##1995 entstanden sind und noch entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind beziehungsweise übergehen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten zu 1), 2), 3) und 5) zu 2/3 und der Kläger selbst zu 1/3. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 4) und 6) trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beklag-ten zu 1), 2), 3) und 5) tragen diese selbst.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 600.000,00 DM und für die Beklagten zu 4) und 6) gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von jeweils 16.500,00 DM vorläufig vollstreckbar.

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