11 O 257/00•Landgericht Aachen, 2001-06-27, 11 O 257/00
Texte intégral
Landgericht Aachen — 11 O 257/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-27
Aktenzeichen: 11 O 257/00
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2001:0627.11O257.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000,00 DM nebst 4 % Zinsen hiervon seit dem 11.01.2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.700,00 DM. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung seitens des Beklagten durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 DM abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Sicherheiten können auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbst-schuldnerische Bürgschaft einer Großbank mit Sitz in der Europäischen Union erbracht werden.
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