43 O 106/03•Landgericht Aachen, 2005-12-16, 43 O 106/03
Texte intégral
Landgericht Aachen — 43 O 106/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-16
Aktenzeichen: 43 O 106/03
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:1216.43O106.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die von der XXXXXXXXXXXXX am 15.01.2001 in Frankfurt/Main gegenüber der XXXXXXXXXXX erteilten Zahlungssicherungsbürgschaften Nr. XXXXXX und Nr. XXXXXXXX an die Klägerin zu 1. herauszugeben.
Die Beklagten sind als Gesamtschuldner verpflichtet, den Klägerinnen denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihnen seit dem 13.11.2003 dadurch entstanden ist und künftig entsteht, daß die Beklagten die genannten Zahlungssicherungsbürgschaften nicht zurückgegeben haben.
Im übrigen werden die Klägerinnen mit der Klage abgewiesen.
Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 2.210.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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