Landgericht Aachen, 2006-11-02, 52 Ks 401 Js 57/06 10/06

52 Ks 401 Js 57/06 10/06Tribunal cantonal2 nov. 2006

Texte intégral

Landgericht Aachen — 52 Ks 401 Js 57/06 10/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-02

Aktenzeichen: 52 Ks 401 Js 57/06 10/06

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2006:1102.52KS401JS57.06.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zehn (10) Jahren.

verurteilt; im übrigen wird er freigesprochen.

Dem Angeklagten wird auf Lebenszeit die Ausübung eines Heilberufes und der damit verbundenen Hilfstätigkeiten verboten.

Soweit der Angeklagte verurteilt wurde, trägt er die Kosten des Verfahrens, seine eigenen Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin. Im übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.

  • §§ 179 Abs. 1 Nr. 1, 211, 224 Abs. 1 Nr. 1, 22, 23, 52, 53, 70 StGB -

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