Landgericht Aachen, 2009-05-22, 6 S 35/09

6 S 35/09Tribunal cantonal22 mai 2009

Regest

Bei einer "ca.-Angabe" einer Wohnfläche ist die Sollbeschaffenheit der Wohnfläche mit einer Toleranz von +/- 5 % zu bestimmen. Dieser Wert it der Bezugspunkt für die Berechnung der Minderung.

Texte intégral

Landgericht Aachen — 6 S 35/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-22

Aktenzeichen: 6 S 35/09

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2009:0522.6S35.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: BGB § 536 Abs. 1; II BV § 44 Abs. 2

Leitsätze

Bei einer "ca.-Angabe" einer Wohnfläche ist die Sollbeschaffenheit der Wohnfläche mit einer Toleranz von +/- 5 % zu bestimmen. Dieser Wert it der Bezugspunkt für die Berechnung der Minderung.

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 14. Januar 2009 - 101 C 85/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor seiner Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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