6 S 159/09•Landgericht Aachen, 2010-01-15, 6 S 159/09
Landgericht Aachen, 2010-01-15, 6 S 159/09
6 S 159/09Tribunal cantonal15 janv. 2010
Regest
Wird eine Firma mit mehreren Tätigkeiten, die im Betriebskostenspiegel aufgeführt sind, beauftragt, sind die Einzelwerte bei der Vergleichsrechnung zu addieren, auch wenn die Tätigkeit nur als Hausmeistertätigkeit bezeichnet wird.
Texte intégral
Landgericht Aachen — 6 S 159/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-15
Aktenzeichen: 6 S 159/09
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2010:0115.6S159.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 535, 556
Leitsätze
Wird eine Firma mit mehreren Tätigkeiten, die im Betriebskostenspiegel aufgeführt sind, beauftragt, sind die Einzelwerte bei der Vergleichsrechnung zu addieren, auch wenn die Tätigkeit nur als Hausmeistertätigkeit bezeichnet wird.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 14. August 2009 - 116 C 23/09 - wie folgt teilweise abgeändert:
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagten 180,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. März 2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 35% und die Beklagten zu 65%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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