10 O 227/13•Landgericht Aachen, 2014-05-27, 10 O 227/13
Texte intégral
Landgericht Aachen — 10 O 227/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-27
Aktenzeichen: 10 O 227/13
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:0527.10O227.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die im Grundbuch des Amtsgerichts Monschau von T F, Blatt #### zu Lasten Grundstück G, Flur X, Flurstück X sowie Flur X, Flurstück X – auf dem L – eingetragenen Grundschulden in Höhe von 1.500.000,00 DM, 900.000,00 DM und 600.000,00 DM gemäß Urk.-Nr. #####/####, Urk.-Nr. 671/2001 und Urk.-Nr. 670/2001 des Notars Franz O in N wirksam bestellt sind und die Grundschulden rechtsgültig Bestand haben,
Es wird festgestellt, dass die in vorbezeichneten Urkunden enthaltenen persönlichen Haftungsübernahmen und persönlichen Vollstreckungsunterwerfungserklärungen rechtswirksam sind,
Es wird festgestellt, dass die Sicherungszweckerklärungen zu diesen Grundschulden gemäß Erklärungen vom 21.07.2000 sowie vom 21.05.2001 rechtswirksam sind,
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin wird verpflichtet, den Beklagten zu 1) und 2) umfassend Auskunft darüber zu erteilen, welche Sicherheiten der Beklagten zu 1) und 2) sie seit dem 01.01.2006 verwertet hat, welche Erträge sie aus der Verwertung dieser Sicherheiten erzielt hat und wie sie die Erlöse aus der Sicherheitenverwertung verrechnet hat.
Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil des gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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