Landgericht Aachen, 2014-11-13, 1 O 185/13

1 O 185/13Tribunal cantonal13 nov. 2014

Texte intégral

Landgericht Aachen — 1 O 185/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-13

Aktenzeichen: 1 O 185/13

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:1113.1O185.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

I.

  1. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Kläger 47.018,02 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.05.2013 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) gegen die Kläger keinen Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen Nr. #1 und Nr. #2 hat.

  3. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 2) mit der Annahme der Abtretungen – die Verurteilungen unter Ziffer 1) und 2) stehen unter dem Vorbehalt einer Übertragung Zug-um-Zug der Anteile der Kläger an dem G – sowie der Ansprüche der Kläger aus dem Versicherungsvertrag Nr. #3 mit der Beklagten zu 1) jeweils an die Beklagte zu 2) – in Verzug befindet.

  4. Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

II.

Von den Gerichtskosten tragen die Kläger 18 % und die Beklagte zu 2) 82 %. Die Beklagte zu 2) trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 82 % und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten. Die Kläger tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten zu 18 % und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1).

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages

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