Landgericht Aachen, 2015-03-12, 66 KLs 16/14

66 KLs 16/14Tribunal cantonal12 mars 2015

Texte intégral

Landgericht Aachen — 66 KLs 16/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-12

Aktenzeichen: 66 KLs 16/14

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0312.66KLS16.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. große Strafkammer

Normen: StGB § 223 Abs. 1; § 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4; § 249 Abs. 1; § 255; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3; § 22; § 23; § 25 Abs. 2, § 52 Abs. 1; § 53 Abs. 1; StGB § 54 Abs. 1; § 69; § 69a

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, und wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen; sein Führerschein wird eingezogen.

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.

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