1 O 255/15•Landgericht Aachen, 2016-01-07, 1 O 255/15
Texte intégral
Landgericht Aachen — 1 O 255/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-07
Aktenzeichen: 1 O 255/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0107.1O255.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass sich durch den Widerruf der Kläger zu dem Darlehensvertrag mit der Nr. ## vom 03.03.2009 über 100.000,00 € das Vertragsverhältnis der Parteien in ein Rückgewährschuldverhältnis gewandelt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 80 % und die Kläger zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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