9 O 285/15•Landgericht Aachen, 2016-02-03, 9 O 285/15
Texte intégral
Landgericht Aachen — 9 O 285/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-03
Aktenzeichen: 9 O 285/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0203.9O285.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.902,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.630,17 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70% und die Beklagte zu 30%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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