8 O 355/15•Landgericht Aachen, 2016-03-09, 8 O 355/15
Texte intégral
Landgericht Aachen — 8 O 355/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-09
Aktenzeichen: 8 O 355/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0309.8O355.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 125,56 Euro Zug um Zug gegen Überlassung einer den Anforderungen des § 14 UStG entsprechenden Dauermietrechnung für den Zeitraum ab dem 1.4.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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