3 T 205/17•Landgericht Aachen, 2017-11-06, 3 T 205/17
Landgericht Aachen, 2017-11-06, 3 T 205/17
3 T 205/17Tribunal cantonal6 nov. 2017
Regest
Zum Schutz des Betroffenen kann auch bei einem Geschäftsunfähigen ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden. In einem solchen Fall hat der Einwilligungsvorbehalt klarstellende Funktion und schützt den Betroffenen zuverlässiger vor einer Selbstschädigung, weil er den Nachweis der Geschäftsunfähigkeit für konkrete Rechtsgeschäfte entbehrlich macht.
Texte intégral
Landgericht Aachen — 3 T 205/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-06
Aktenzeichen: 3 T 205/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:1106.3T205.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: BGB § 1903; FamFG § 276 Abs. 1
Leitsätze
Zum Schutz des Betroffenen kann auch bei einem Geschäftsunfähigen ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden.
In einem solchen Fall hat der Einwilligungsvorbehalt klarstellende Funktion und schützt den Betroffenen zuverlässiger vor einer Selbstschädigung, weil er den Nachweis der Geschäftsunfähigkeit für konkrete Rechtsgeschäfte entbehrlich macht.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Betroffenen zurückgewiesen.
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