65 KLs 6/17•Landgericht Aachen, 2017-12-21, 65 KLs 6/17
Texte intégral
Landgericht Aachen — 65 KLs 6/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-21
Aktenzeichen: 65 KLs 6/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:1221.65KLS6.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte H. Q. wird wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlich verwirklichten Fällen sowie in weiterer Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von
4 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte D. Q. wird wegen Bestechung sowie wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
6 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Übrigen wird der Angeklagte D. Q. freigesprochen.
Der Angeklagte NR. Q. wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung in drei tateinheitlich verwirklichten Fällen sowie in weiterer Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von
8 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagten tragen, soweit sie verurteilt worden sind, die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen. Soweit der Angeklagte D. Q. freigesprochen worden ist, fallen die Kosten und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last. Die notwendigen Auslagen der Nebenkläger trägt der Angeklagte H. Q..
§§ 113 Abs. 1 (i.d.F. vom 01.11.2011), 185, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 240 Abs. 1, Abs. 3, 334, 22, 23 Abs. 1, 52, 53, 56 StGB
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