Landgericht Aachen, 2018-04-30, 96 Ns 2/98

96 Ns 2/98Tribunal cantonal30 avr. 2018

Texte intégral

Landgericht Aachen — 96 Ns 2/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-30

Aktenzeichen: 96 Ns 2/98

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0430.96NS2.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Jugendkammer

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten hin wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 21.12.2017 (337 Ls 150/17) - soweit es den Angeklagten A betrifft - wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen und wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der Verurteilung durch das Amtsgericht Aachen vom 24.08.2017 (556 Ds 270/17) zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Die Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung wird für die Dauer von 6 Monaten vorbehalten.

Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen aufzuerlegen.

  • §§ 1, 61, 105ff JGG, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, 25 Abs. 2, 53 StGB -

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