Landgericht Aachen, 2019-05-14, 10 O 571/18

10 O 571/18Tribunal cantonal14 mai 2019

Texte intégral

Landgericht Aachen — 10 O 571/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-14

Aktenzeichen: 10 O 571/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0514.10O571.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.112,52 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2018 Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeuges der Marke W vom Typ Tiguan, 2.0 TDI, mit der Fahrgestellnummer ### zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.029,35 Euro freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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