Texte intégral
Landgericht Aachen — 62 Qs 41/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-07-08
Aktenzeichen: 62 Qs 41/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0708.62QS41.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Düren vom 12.06.2020 aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt I. in P. als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.