Texte intégral
Landgericht Aachen — 5 T 9/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-03-20
Aktenzeichen: 5 T 9/24
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2024:0320.5T9.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: ZPO § 193a, GvKostG § 9 Anl.1 Nr.100, Nr.101 KV
Leitsätze
Eine elektronische Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist kostenrechtlich als persönliche Zustellung gem. Nr.100 KV GvKostG zu behandeln.
Tenor
Die Beschwerde der Bezirksrevisorin vom 04.01.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 22.12.2023 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.