Landgericht Arnsberg, 1980-02-22, 1 O 162/78

1 O 162/78Tribunal cantonal22 févr. 1980

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 1 O 162/78 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1980-02-22

Aktenzeichen: 1 O 162/78

ECLI: ECLI:DE:LGAR:1980:0222.1O162.78.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klageanträge zu 1) und 3) sind dem Grunde nach in Höhe von 80 % gerechtfertigt.

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,00 DM (i.W. achttausend Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 26.05.1978 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner alle sich aus dem Unfall vom 27.08.1075 ergebenden Zukunftsschäden in Höhe von 80 % zu ersetzen, vorbehaltlich des Anspruchsübergangs auf Dritte.

Der weitergehende Schmerzensgeldantrag sowie der weitergehende Feststellungsantrag werden abgewiesen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 9.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.