Landgericht Arnsberg, 1996-04-12, 1 O 444/95

1 O 444/95Tribunal cantonal12 avr. 1996

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 1 O 444/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-04-12

Aktenzeichen: 1 O 444/95

ECLI: ECLI:DE:LGAR:1996:0412.1O444.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,- DM (i. W. zwanzigtausend Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 16.12.1995 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche zukünftigen materiellen Schäden und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 13.11.1994 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 700,- DM (i. W. siebenhundert Deutsche Mark) zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 26.000,- DM vorläufig vollstreckbar.

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