Landgericht Arnsberg, 2004-12-07, 2 T 20/04

2 T 20/04Tribunal cantonal7 déc. 2004

Regest

1) Zum Geschäftswert bei Übertragung eines Sondervermögens "Krankenhaus" 2) Eine gemeinnützige GmbH kommt nicht in den Genuss einer Gebührenermäßigung, wenn sie nicht ausschließlich und unmittelbar mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 2 T 20/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-12-07

Aktenzeichen: 2 T 20/04

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2004:1207.2T20.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: §§ 39, 144, 156 KostO

Leitsätze

Zum Geschäftswert bei Übertragung eines Sondervermögens "Krankenhaus"

Eine gemeinnützige GmbH kommt nicht in den Genuss einer Gebührenermäßigung, wenn sie nicht ausschließlich und unmittelbar mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; gerichtliche und außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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