Landgericht Arnsberg, 2006-07-24, 8 O 213/05

8 O 213/05Tribunal cantonal24 juil. 2006

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 8 O 213/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-24

Aktenzeichen: 8 O 213/05

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2006:0724.8O213.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

hat die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg durch den Vorsitzen-den Richter am Landgericht als Vorsitzenden mit Zustimmung der Parteien ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren nach Schriftsatznachlass bis zum 30.06.2006

für R e c h t erkannt:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 26.511,33 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2005 Zug um Zug gegen Übertragung des Anteiles des Klägers und seiner Ehefrau bei der I AG & Co. 2. E KG zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung der Beteiligung seit dem 15.10.2005 in Verzug befindet.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, die ihr sicherungshalber abgetretene Lebensversiche-rung bei der K zur Vertragsnummer 5217940.8 vom 29.09.1989 an den Klä-ger rückabzutreten und gegenüber der Versicherung die Freigabe zu erklären.

  4. Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag vom 26.11./01.12.1997 keine Ansprüche gegenüber dem Kläger und seiner Ehefrau mehr zustehen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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