Landgericht Arnsberg, 2007-11-21, 1 O 195/07

1 O 195/07Tribunal cantonal21 nov. 2007

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 1 O 195/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-21

Aktenzeichen: 1 O 195/07

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2007:1121.1O195.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21.11.2007

durch die Richterin am Landgericht als Einzelrichterin

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd Provisionsangebote für die Erteilung von Gutachtenaufträgen zu unterbreiten und/oder gemäß dieser Ankündigung zu verfahren, und/oder derartige Angebote von Mitarbeitern des Sachverständigenbüros zu dulden.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag i.H.v. 189,00 € zu zahlen nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2006.

Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 1) auf-geführte Verpflichtung ein Ordnungsgeld i.H.v. 250.000,00 € angedroht, ersatzweise Ordnungshaft, zu vollziehen am Inhaber.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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