Landgericht Arnsberg, 2010-06-22, 2 Kls 12/09

2 Kls 12/09Tribunal cantonal22 juin 2010

Regest

1. Zum Nachweis der Täterschaft eines vor 23 Jahren begangenen Tötungsdelikts, insbesondere mittels DNA-Analyse und ergänzender Untersuchung Y-chromosomaler DNA-Systeme. 2. Ein Verdeckungsmord scheidet nicht schon dann aus, wenn sich die zu verdeckende Tat bereits gegen Leib und Leben des Opfers richtete. 3. Zur Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld und zur Erziehungswirksamkeit bei einer sehr lange zurückliegenden Tat.

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 2 Kls 12/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-22

Aktenzeichen: 2 Kls 12/09

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:0622.2KLS12.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer als Jugendkammer

Normen: § 211 StGB, §§ 1, 17, 18, 105 JGG, § 261 StPO

Leitsätze

Zum Nachweis der Täterschaft eines vor 23 Jahren begangenen Tötungsdelikts, insbesondere mittels DNA-Analyse und ergänzender Untersuchung Y-chromosomaler DNA-Systeme.

Ein Verdeckungsmord scheidet nicht schon dann aus, wenn sich die zu verdeckende Tat bereits gegen Leib und Leben des Opfers richtete.

Zur Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld und zur Erziehungswirksamkeit bei einer sehr lange zurückliegenden Tat.

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger werden dem Angeklagten auferlegt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.